Blatt Weltring Architekten Berlin
Stefan Blatt
Klaus Weltring
Energieausweise
Der Energieausweis ist auf der Grundlage der seit 1. Oktober 2009 geltenden Energieein-
sparverordnung (EnEV) 2009 verpflichtend eingeführt. Danach können bedarfsorientierte
Nachweise für Wohngebäude wahlweise entweder gemäß DIN 4108 und DIN 4701 oder gemäß
DIN V 18599 erstellt werden. Bedarfsorientierte Nachweise für Nichtwohngebäude müssen
gem. DIN V 18599 erstellt werden. Ein Energieausweis ersetzt keine Energiesparberatung.
Energiegutachten für Wohn- und Nichtwohngebäude und
Energiesparberatung für Wohngebäude
Die Energiegutachten beschreiben den energetischen Ist-Zustand der Gebäude und unter-
suchen Varianten für Energie-Einsparmaßnahmen mit den entsprechenden Wirtschaftlichkeits-
berechnungen. Der Einsatz von alternativen Energien wird dabei in hohem Maße
berücksichtigt.
Die Energiesparberatung erfolgt gemäß der aktuell gültigen Richtlinie des Bundesministe-
riums für Wirtschaft und Technologie zur "Förderung der Beratung zur sparsamen und
rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung)" und der
Richtlinie zur Energiesparberatung der BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).
Unter bestimmten Voraussetzungen wird die Energiesparberatung vom Staat bezuschußt.
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